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Wer klug sein will, sorgt vor – Städtische Beratung rund um die Betreuung von Personen

GL informiert. Wie wird es sein im Alter? Werde ich gut versorgt? Habe ich Menschen um mich, die sich um mich kümmern und die persönlichen Belange in meinem Sinne regeln, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?

All dies sind Fragen, die rechtzeitig im privaten Umfeld geklärt werden sollten, bevor es nachher zu spät ist. Darüber hinaus kann auch die städtische Betreuungsstelle helfen, auf diese Fragen Antworten zu erhalten.

Wofür braucht man eine Betreuungsvollmacht?
Bei der Betreuungsvollmacht gilt der Grundsatz: Diese Vorsorge zu treffen ist keine Frage des Alters oder bereits bestehender Einschränkungen, denn auch junge Menschen können unvermittelt durch Unfälle und Erkrankungen in Situationen geraten, die es nötig werden lassen, dass eine Vertrauensperson für sie Entscheidungen trifft.

Durch diese Vollmachten kann jede Person sicherstellen, dass die persönlichen Wünsche möglichst respektiert und umgesetzt werden. Dazu kann beispielsweise zählen, dass man möglichst lange in der gewohnten Umgebung leben möchte, kann diese Person diesen Wunsch mit allen Mitteln, wie Umbauten oder häuslicher Pflege, umsetzen.

Die Arbeit der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle der Stadtverwaltung nimmt eine vermittelnde Position ein. Auf der einen Seite arbeitet die Stelle mit dem Amtsgericht zusammen und prüft, ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Betreuung benötigt oder gar unabdingbar ist. Auf der anderen Seite ist es auch Aufgabe der Betreuungsstelle, mit den Angehörigen eine Lösung zu erarbeiten, wie diese gesetzliche Betreuung wahrgenommen werden kann.

Falls diese Vollmachten nicht vorliegen, besteht die Arbeit der Betreuungsstelle zunächst darin, eine ehrenamtliche Betreuung durch Vertrauenspersonen oder Angehörige zu prüfen und diese dem Amtsgericht vorzuschlagen.

Zum gesetzlichen Auftrag der Betreuungsbehörde gehört es aber auch im Vorfeld aufzuklären und zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beraten. Es ist ratsam, sich frühzeitig – eigentlich bereits nach Erreichen der Volljährigkeit – mit diesem Thema auseinanderzusetzen und professionellen Rat einzuholen. Denn nur im Gespräch können alle möglichen Sorgen und Ängste besprochen und geklärt werden, sodass die Vertrauenspersonen genau wissen, wie sie im Fall der Fälle handeln sollen und was von der betroffenen Person gewünscht oder auch abgelehnt wird.

Alle weiteren und tiefgreifendere Informationen finden Sie hier:
www.bergischgladbach.de/betreuungsbehoerde.aspx

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