KOMMUNALPOLITIK. Im November des letzten Jahres schockte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil die Regierung. Es verstoße gegen das Grundgesetz, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzt. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands. Daraufhin sperrte das Finanzministerium zahlreiche Posten im Bundeshaushalt.
Wir fragten Thore Eggert, Kämmerer und Herr über die städtischen Finanzen, ob und wie sich diese Maßnahme im städtischen Haushalt auswirken könne und ob vor diesem Hintergrund der Doppelhaushalt 2024/2025 überhaupt umsetzbar ist.
Grundsätzlich sei nicht mit direkten negativen Einflüssen zu rechnen, beruhigt Eggert zunächst. „Schließlich gibt es keine direkten Konnexitäten zwischen Stadt und Bund. Unsere Verbindungen bestehen zum Land oder zum Kreis, das ist dem Föderalismus geschuldet.“
Diese Aussage beruhigt, obwohl andererseits vorstellbar ist, dass die Länder weniger Gelder vom Bund oder aus den Steuereinkünften auf die Kommunen verteilen. „Dann ist die Kompensierung nur über Verschuldung oder Umwälzung möglich“, räumt er ein. Als Beispiel nennt er die Abschaffung der Förderung des Kaufs von E-Autos. Der Bund kann dadurch möglicherweise rund 510 Millionen Euro einsparen, so der CAR-Auto-Report zum Neuwarenmarkt. Kommunen seien dadurch nicht betroffen.
Auch die Planungen der Schulbauerneuerungen sind nicht berührt. Eggert erklärt: „Schulen dürfen über 80 Jahre abgeschrieben werden. So würde beispielsweise ein 80-Millionen-Neubau pro Jahr den städtischen Haushalt nur mit einer Million belasten. Aber noch nicht einmal diese Summe reicht für die Sanierung der Integrierten Gesamtschule Paffrath.“ Straßen und Schulen liegen dem Finanzverantwortlichen sehr am Herzen. Der letzte Bau einer Schule in Bergisch Gladbach war 1981 der der Kaufmännischen Schulen auf der Bensberger Straße. Wie sie müssen beinahe alle Schulen in der Stadt auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine Mammutaufgabe, die auch über den Doppelhaushalt 2024/2025 mit einem Volumen von 55 Millionen Euro abgesichert werden soll – er ist mit einer rechnerischen Null genehmigungsfähig. Eggert hat mit seinem Team dazu die Vorarbeit geleistet: „Nun liegt es an der Politik, den Hebel an den richtigen Stellen anzusetzen und die Ressourcen bestmöglich zu nutzen“, sagt er. „Der Rat muss letztendlich mit den vorhandenen finanziellen Mitteln gestalten und dafür die Verantwortung tragen.