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Was ist die digitale Patientenakte?

GESUNDHEIT. Sie soll 2025 kommen und langsam wird auch klar, wie sie aussehen soll: Die lange diskutierte digitale (oder elektronische) Patientenakte. Der Gesetzesentwurf ist gekoppelt mit einem anderen Digitalgesetz.

Im November hat die Bundesregierung die Entwürfe der beiden Digitalgesetze für eine bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen in den Bundestag eingebracht. Die Gesetze kombinieren die Digitalisierung im Versorgungsalltag mit einer Weiterverwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung. Aber welche Folgen hat das für die Patienten? Ein Überblick:

Was ist die ePA?
Sie bildet das Herzstück des Digitalisierungsgesetzes. Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Mit der ePA erhalten Versicherte eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte digitale Medikationsübersicht. In Kombination mit dem E-Rezept können ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden werden, Ärztinnen und Ärzte werden so im Behandlungsprozess unterstützt. Das E-Rezept wird nach einer Weiterentwicklung ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert.

Muss man die digitale Form verwenden?
Nein. Wer die digitale Patientenakte nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen. Das gilt natürlich auch für Privatversicherte.

Wer sorgt für Datenschutz?
Ein Digitalbeirat der Gematik GmbH. Die Gematik GmbH sorgt seit 2005 für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur in Deutschland. Im Beirat sitzen unter anderem Vertreter des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie Medizin- und Ethik-Experten. Sie werden der Gematik künftig Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit geben.

Wozu werden die Daten genutzt?
Die durch die ePA generierten Gesundheitsdaten sollen durch Künstliche Intelligenz aufbereitet und der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll bei der Nutzung von Gesundheitsdaten bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zu Forschungsdaten erleichtern. Erstmalig werden so Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft. Die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen wird durch den Landesdatenschutzbeauftragten koordiniert.

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