EHEVERTRAG. Rund 400.000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschlossen, die Scheidungsquote liegt derzeit bei etwa 35 Prozent. Für wen bei einem
Nichtgelingen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann, erklärt Liza Katherine Rothe, Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Leonhard & Imig.
Natürlich geht niemand bei einer Eheschließung davon aus, dass die Beziehung nach der Hochzeit in die Brüche gehen könnte. Ist aber dann doch häufig so. Die Scheidungsrate liegt zurzeit in Deutschland bei rund 35 Prozent und nicht selten treffen sich die Ehepartner dann vor Gericht, um Finanzen oder Sorgerecht zu verhandeln. Nicht in jedem Fall ist dabei ein Ehevertrag hilfreich, aber bei bestimmten Konstellationen kann ein solcher Vertrag helfen, Schwierigkeiten zu klären: „Sinnvoll ist ein Ehevertrag besonders in Konstellationen, die von dem klassischen Familienmodell abweichen, auf dem die gesetzlichen Regeln zu Trennungs- und Scheidungsfolgen grundsätzlich noch basieren“, sagt Liza Katherine Rothe. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht in der Bensberger Kanzlei Leonhard & Imig. „Hierzu gehören zum Beispiel Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder, in denen beide Eheleute finanziell autark sind und bleiben und die im Falle einer Scheidung ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen wollen.“ Auch für die folgenden Paar-Situationen sei ein Vertrag ratsam:
- Eheleute mit großen Einkommens- und/oder Vermögensunterschieden
- Eheleute mit erheblichem Altersunterschied
- Eheleute, die bereits verheiratet waren und Kinder mit in die Ehe bringen, also Patchworksituationen
- Eheleute mit unterschiedlichen Nationalitäten oder Aufenthalt im Ausland, um festzulegen, welches nationale Scheidungsrecht zur Anwendung kommen soll
- Selbstständige und Unternehmer, um die Existenz eines Betriebes im Scheidungsfall abzusichern
Kosten entstehen für einen Ehevertrag immer. Die Höhe regelt die Kostenordnung der Notare. Fachanwältin Rothe rät: „Entspricht die Ehe dem Bild des Gesetzgebers, ist oftmals kein Ehevertrag erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen bieten einen gewissen Schutz für den finanziell schwächeren Ehegatten. Zu der Frage, ob ein Ehevertrag in der jeweiligen Situation sinnvoll ist, können sich Paare rechtlich beraten lassen.“