Unterschrift erst nach genauer Prüfung

BAUVERTRAG. Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist als Regelwerk für die anstehenden Arbeiten und deren Bezahlung die Grundlage des Bauwerkvertrages. Bevor ein Bauherr dieses Dokument unterschreibt, sollte er es genau prüfen. Der Bauherrenschutzbund e. V. hat als Hilfestellung dazu eine Checkliste entworfen:

Eindeutige Beschreibung
Die entsprechenden Leistungen richten sich nach dem Baugrundstück, eine standardmäßige Beschreibung reicht nicht für die Beschreibung der konkreten Baumaßnahmen im Vertrag aus. Auch individuelle Wünsche und eventuelle Sonderleistungen müssen in den Dokumenten exakt beschrieben sein.

Vollständige Dokumentation
Der Bauunternehmer ist zur Dokumentation aller wesentlichen Leistungen verpflichtet. Dazu zählen auch Beginn und Dauer der Arbeiten. Sämtliche Unterlagen, die für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften notwendig sind (Baugenehmigung, Nachweise zu Energieverordnungen) muss der Bauherr erhalten.

Nicht an Bauleitung sparen
Gerade bei kleineren Bauvorhaben übernehmen Kunden selbst gerne die Bauleitung. Das verursacht aber häufig nicht zu reklamierende Baumängel. Also: Unbedingt in den Vereinbarungen festlegen, dass eine namentlich genannte Bauleitung gemäß Landesbauordnung zum Leistungsumfang gehört.

Voruntersuchungen einplanen
Häufig entstehen Mehrkosten durch unzureichende Prüfungen des Baugrunds im Vorfeld. Die Bau- und Leistungsbeschreibung enthält Voraussetzungen an das Grundstück. Sind diese für die geplante Konstruktion des Hauses nicht erfüllt, kann es teuer werden. Also: Vor dem Vertrag ein Bodengutachten erstellen lassen und eine Besichtigung mit dem Vertragspartner durchführen.

Transparenz spart Kosten
Eine genaue Prüfung, welche Leistungen welche Kosten verursachen, sollte unbedingt vor Vertragsunterzeichnung erfolgen: Was ist im Grundpreis enthalten, welche Leistungen könnten welche Mehrkosten verursachen und wie regelt man Sonderleistungen? Das muss klar aus dem Vertrag hervorgehen.

Genaue Materialkosten
Gerade in Zeiten unsteter Materialkosten muss hier Klarheit herrschen: Markennamen und Produktbeschreibungen sollten exakt formuliert sein, damit auch die Qualität zum Einsatz kommt, die man haben will. Auch Parameter wie Menge und Maß müssen definiert sein.

Eigenleistungen klar vereinbaren
Wer Leistungen selbst vornimmt, sollte vorher prüfen, was diese wirklich auf dem Markt wert sind und realistisch planen, bevor sie in die Bau- und Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Nicht nur der Bauunternehmer, auch der Bauherr und sogar der Grundstückseigentümer sind mitverantwortlich für die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Die konkreten Pflichten aller Vertragspartner sollten vorab konkret geregelt werden.

Technische Nachweise
Um sicher zu gehen, dass alle gesetzlichen Pflichten durch den Bauunternehmer eingehalten werden, sollte man sich technische Nachweise erstellen lassen. Nur Vertrauen ist hier nicht zielführend.

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