KRANKENVERSICHERUNG. Ist man im Urlaub krankenversichert? In der EU erhalten alle gesetzlich Versicherten die gleichen Leistungen wie im Inland. Trotzdem macht eine private Auslandsreise-Krankenversicherung Sinn.
Wer jetzt den Urlaub plant oder schon die Koffer packt, sollte nachschauen, wie er krankenversichert ist. Grundsätzlich gilt: Ist man bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, übernimmt diese in den EU-Ländern auch die medizinischen Leistungen, die vor Ort erforderlich sind. Dafür reicht die elektronische Gesundheitskarte, die allerdings nicht von allen privaten Ärzten oder Kliniken akzeptiert wird. Außerdem muss man eventuelle Zuzahlungen oder in dem Land vorgeschriebene Eigenanteile selbst bezahlen. Gegebenenfalls bekommt man sie zu Hause von der Gesetzlichen erstattet.
Außer in den EU-Staaten gilt diese Regelung auch weiterhin in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und eingeschränkt auch in Serbien, Mazedonien und Montenegro. Aber ganz wichtig: Ein Rücktransport wird nie bezahlt – auch wenn er dringend erforderlich ist. Dafür gibt es private Auslandskrankenversicherungen.
Private Auslandskrankenversicherungen sind auch unbedingt erforderlich, wenn man außerhalb der EU Urlaub macht. Es gibt Auslandsreise-Krankenversicherungen, die nur für die Reise gelten und Jahrespolicen für beliebig viele Reisen im Jahr. Allerdings darf die einzelne Reise dann meistens nicht länger als sechs bis acht Wochen dauern. In der Regel nicht enthalten sind darin Behandlungen von Krankheiten, die schon vor Reiseantritt bestanden, von vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten und Verletzungen oder von solchen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder die aktive Teilnahme an inneren Unruhen entstehen.