HANDWERK. Seit dem 1. Februar gilt für frisches Fleisch vom Metzger eine neue Kennzeichnungspflicht: Der Kunde muss sofort sehen können, wo die Ware herkommt und wo die Tiere geschlachtet wurden.
Regelmäßige Einkäufer kennen es schon von Obst und Gemüse, von Fisch, Eiern und auch von verpacktem Fleisch: Hier steht auf der Verpackung, wo die Ware herkommt. Kiwi aus Neuseeland oder Italien, Fisch aus der niederländischen Nordsee, Eier von deutschen Höfen. Und auch bei verpacktem Fleisch aus der Frischetheke ist eine eindeutige Angabe zur Herkunft und zum Land der Schlachtung schon seit 2015 Pflicht. Bei Rindfleisch gilt diese Pflicht wegen der damaligen BSE-Krise („Rinderwahnsinn“) sogar schon seit den 90ern und bezieht auch das frische Fleisch beim Metzger mit ein.
Was bis jetzt nur beim Rind gilt, ist jetzt auch bei unverpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Pflicht. Auch an Bedientheken und Metzgereien, in Hofläden und auf den Wochenmärkten muss der Kunde sehen können, wo die Tiere herstammen und in welchem Land sie geschlachtet wurden. Sind Herkunfts- und Schlachtungsland identisch, kann auch nur „Ursprungsland: Deutschland“ angegeben sein. Die Kennzeichnung kann auf einem Schild stehen, durch einen Aushang deutlich gemacht werden oder durch andere schriftliche oder elektronische Informationsarten geschehen.
„Die Regelung schafft Transparenz und eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung“, sagt dazu die Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach. „Vielen Menschen ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa um die heimische Landwirtschaft zu unterstützen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden.“ Das Bundeslandwirtschaftsministerium will noch einen Schritt weitergehen: Zukünftig soll diese Angabenpflicht auch für Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung gelten.