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Kreis ohne Kreisdirektor

KOMMUNALPOLITIK. Wenn es nach dem Willen von CDU und Grünen im Kreis geht, wird schon bald der Platz des Kreisdirektors neben dem des Landrats im Plenarsaal frei bleiben. GL KOMPAKT hat nachgefragt, ob ein solches Szenario Auswirkungen auf Bergisch Gladbach haben könnte.

Dazu Rainer Röhr von der Freien Wählergemeinschaft: „Die FWG Freie Wählergemeinschaft Bergisch Gladbach sieht keine unmittelbare Folgen für Bergisch Gladbach. Meinungsunterschiede zwischen Kreis und Kommune finden eher auf anderer Ebene statt, zum Beispiel bei der Kreisumlage.“ Der Ortsverband Bergisch Gladbach von Bündnis 90/Die Grünen will sich zu aktuellen politischen Themen der Kreistagsfraktion nicht äußern. Sie sehen die Stadt nicht betroffen: „Bei Themen, die unmittelbar Bergisch Gladbach und die lokale Politik betreffen, stehen wir sehr gerne zur Verfügung“, so Vorstandssprecher Jan Lobermeier. Auch Thomas Hartmann, Vorsitzender der hiesigen CDU, sieht keine Auswirkungen auf Bergisch Gladbach: „Die Frage, wie die Verwaltungsstruktur des Kreises aussieht, ist eine politische Entscheidung des Kreises und betrifft somit auch nicht die Bergisch Gladbacher Politik.“ Dem entgegen lässt die Bergisch Gladbacher FDP verlauten: „Spätestens seit der Corona-Pandemie und dem Streit zwischen Landrat Santelmann und Kreisdirektor Werdel ist die Verwaltungsführung gelähmt, viele wichtige, richtungsweisende Themen wurden und werden nicht angegangen“, so Felicitas Esser. Das seien Themen, die auch die Kreisstadt betreffen könnten.

Tatsächlich aber handelt es sich bei der Besetzung von Verwaltungsposten um Willensbildungen durch den Kreistag, deren Auswirkungen auf eine kreisangehörige Stadt zumindest nicht messbar sind. Bergisch Gladbach muss demnach nicht mit direkten Folgen bei der Abschaffung der Kreisdirektorenstelle rechnen.

Landrat und Kreisdirektor repräsentieren die Verwaltung und deren Arbeit des Rheinisch-Bergischen Kreises. Diese ist durch gesetzliche Vorgaben mit der Zeit immer komplizierter geworden. Deshalb sieht die Hauptsatzung des Kreises vor, dass der Landrat einen allgemeinen Vertreter hat. Der wiederum wird durch den Kreistag gewählt und ist ein Wahlbeamter. Es kann der Kreisdirektor oder ein Dezernent sein. Ist es einer der fünf Dezernenten, die ebenfalls Wahlbeamte sind, so spart sich der Kreis die Kosten für den Kreisdirektor. Doch auch Aufgabenänderungen sind Entscheidungen über den Verwaltungsgliederungsplan, die im Kreistag abgestimmt werden.

Das jedenfalls ist der juristische Hintergrund. Funktioniert hat das Zusammenspiel zwischen Landrat und Kreisdirektor Dr. Erik Werdel seit 15 Jahren, auch unter den Ägiden der Landräte Rolf Menzel und Dr. Hermann-Josef Tebroke. Nun, seit der Corona-Krise, ist das Verhältnis zwischen Landrat Stephan Santelmann und dem Kreisdirektor Dr. Erik Werdel in eine Schieflage geraten.

Was auch immer dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden wird, das Ergebnis wird unter Umständen eine seit 15 Jahren andauernde Arbeitsteilung verändern. Viele Themen des Kreises kämen auf den Prüfstand.

Beitragsbild: Klinkhammels

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