Krankenhausreform für mehr Behandlungs-Qualität

KRANKENHAUSREFORM. Finanzierung, Organisation und Leistungsspektrum der Krankenhäuser müssen sich verändern, damit die Kliniken ihren Aufgaben weiterhin und möglichst besser als derzeit nachkommen können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat daher eine grundlegende Reform angestoßen.

Bund und Länder haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf Eckpunkte geeinigt. Darin geht es vor allem um die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität und eine verlässlichere Finanzierung der Krankenhäuser: Statt der Fallpauschalen sollen die Kliniken zukünftig 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten wie Personal, Technik, Notaufnahmen erhalten. Dies soll den wirtschaftlichen Druck wegnehmen und den bürokratischen Aufwand verringern.

Angestrebt wird zudem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser – weg von dem Prinzip, dass jede Klinik alles macht. So soll es Krankenhäuser geben, die vor allem für die medizinische Grundversorgung und Ambulanz zuständig sind, und solche für komplizierte Behandlungen. Ziel ist es, die Versorgung mehr auf das Patientenwohl abzustimmen und bessere Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen.

Das Eckpunkte-Papier, das Bund und Länder im Juli mit großer Mehrheit beschlossen haben, ist Basis für einen Gesetzentwurf. Über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, das schon Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, wird es voraussichtlich noch viele Diskussionen geben.

Hintergrund-Infos
In Deutschland gibt es etwa 1.900 Krankenhäuser mit rund 488.000 Betten. Etwa 60 Prozent der Kliniken schreiben rote Zahlen. Die Betten sind durchschnittlich nur zu 68 Prozent ausgelastet. Gleichzeitig gibt es aber zu wenige Betten für Kinder und Jugendliche, überbuchte Kreißsäle und Personalmangel. All das soll sich durch die Reform ändern.

Wie werden Krankenhäuser finanziert?
Aktuell bezahlen die Länder die Investitionen. Laufende Betriebskosten, insbesondere die Personalkosten, übernehmen die Krankenkassen über sogenannte Fallpauschalen. Das funktioniert laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in der Praxis aber nicht richtig: Die für Investitionen gewährten Summen reichen nicht aus, daher nutzen die Kliniken die Gelder der Krankenkassen auch für Investitionen und kommen oft in finanzielle Schwierigkeiten.

Was sind Fallpauschalen?
Bei dem seit 15 Jahren bestehenden Abrechnungssystem erhalten die Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung eine Pauschale in festgelegter Höhe. Sie brauchen also viele Patienten, um wirtschaftlich tragfähig arbeiten zu können und sind an gut bezahlten Fällen interessiert. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist vergleichsweise wenig lukrativ, daher herrscht hier eine massive Unterversorgung. Im Vorfeld der Reform wurde daher für die stationäre Versorgung von Kindern und für die Geburtshilfe bereits eine auskömmliche Finanzierung jenseits der Fallzahlen festgelegt.

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