STADTMITTE. Die Stadt ist ein wenig kleiner als Bergisch Gladbach, liegt 30 Kilometer von Stuttgart mitten in Baden-Württemberg und hat eigentlich nicht viel zu tun mit der Gladbacher Musikschule. Das dort gesprochene Urteil zu der Anstellung von Musiklehrern hat aber massive Auswirkungen auf deren Betrieb.
Bisher arbeiteten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer häufig auf freiberuflicher Basis. Die Vorteile auch für die städtische Max-Bruch-Musikschule in Bergisch Gladbach: Keine festen Gehälter zahlen, für die Sozialversicherungsbeiträge sind die Lehrenden selbst verantwortlich. Das ist vorbei und hat Auswirkungen auf den gesamten Betrieb. Von nun an werden alle Lehrenden in Festanastellung arbeiten. Das treibt die Kosten in die Höhe.
Ausgelöst hat die Umstellung eine Klavierlehrerin der Musikschule im baden-württembergischen Herrenberg. Sie hatte wegen Verdachts auf Scheinselbstständigkeit auf eine feste Anstellung geklagt, bekam Recht und das Urteil 2022 vom Bundessozialgericht bestätigt.
Um die Mehrkosten in Bergisch Gladbach zu kompensieren, hat der Rat der Stadt im Oktober beschlossen, die Unterrichtsgebühren ab dem 1. Januar 2025 um 15 Prozent zu erhöhen. Außerdem müssen Erwachsene ab 25 Jahren einen Erwachsenenzuschlag zahlen.
Agnes Pohl-Gratkowski, Leiterin der Musikschule, ist klar, was das bedeutet: „Wir wissen, dass es viele Familien beziehungsweise Schülerinnen und Schüler hart trifft und verweisen daher auf die möglichen Unterstützungen des Hauses“. Möglich ist zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung durch den Förderverein der Musikschule in besonders schwierigen Fällen. „Wir wünschen uns sehr, dass diese Maßnahme nachvollzogen wird und auf Verständnis stößt“, so die Leiterin. „Gleichzeitig freuen wir uns für die Lehrkräfte, dass sie nun feste, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erhalten.
Alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten dazu jetzt Post von der Musikschule. Durch die Gebührenerhöhung haben diese jetzt ein Sonderkündigungsrecht zum 1. Januar.