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Gesundheitsschutz bei Ferienjobs

Eine Person mäht den Rasen.

FERIENJOBS. Um Jugendliche bei ihren Ferienjobs vor zu großen gesundheitlichen Belastungen zu schützen, sind die Bestimmungen für Arbeitszeiten und bedingungen streng reglementiert.

Es ist eigentlich eine schöne Sache: Ein paar Wochen in den Ferien arbeiten und man kann sich das neue Notebook oder den Traumurlaub leisten. Außerdem lernen Jugendliche so früh betriebliche Abläufe kennen. Die Bezirksregierung Köln weist aber darauf hin, dass die Arbeitszeiten und die Bedingungen, unter denen gearbeitet wird, bei Jugendlichen andere Grenzen haben als bei Erwachsenen.

Außerdem müssen Schülerinnen und Schüler mindestens 15 Jahre alt sein, um einen Vollzeitjob zu übernehmen und bis zu Ende der Vollzeitschulpflicht ist Ferienarbeit auf höchstens vier Wochen pro Jahr begrenzt. Die 20 Arbeitstage dürfen dann beliebig auf die verschiedenen Ferien aufgeteilt werden.

Täglich darf bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden und das maximal fünf Tage in der Woche. Nicht erlaubt sind Arbeitszeiten nachts zwischen 20 und 6 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Es gibt aber unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen, zum Beispiel im Einzelhandel, der Gastronomie, der Landwirtschaft, in Bäckereien.

Auch die Pausenzeiten sind geregelt: Die Dauer von Pausen hängt dabei von der täglichen Arbeitszeit ab. Bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit sind es 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden dann 60 Minuten.

Generell gilt, dass die Arbeit für die Schülerinnen und Schüler nicht zu schwer sein soll, nicht zu gefährlich oder gesundheitsschädlich. Starker Lärm oder das Arbeiten mit Gefahrstoffen soll vermieden werden. Akkordarbeiten sind ganz verboten.

Wer noch einen Ferienjob sucht, kann sich in den Jobbörsen der Agentur für Arbeit umschauen, häufig wissen aber auch Freunde und Bekannte von Jobs in nahegelegenen Unternehmen.

Beitragsbild: soupstock – stock.adobe.com

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