Die Kunst zu fliegen

DIE HIMMELSSTÜRMER gehören zum Herbst wie buntes Laub und goldenes Licht. Kleine und große Menschen lieben es, Drachen steigen zu lassen. Allerdings ist das windige Vergnügen nicht überall erlaubt.

Der Traum vom Fliegen ist uralt. In China kamen die Menschen der Erfüllung schon vor gut 2000 Jahren ein Stückchen näher. Damals schickten sie Flugdrachen in Richtung Himmel, um im Krieg Widersacher zu verjagen oder um das Wetter zu erforschen. Heute steigen Drachen nur noch auf, um Freude zu bringen. Alles, was man dazu braucht, ist reichlich Platz, Wind und das passende Modell.

Für Kinder ab etwa drei Jahren ist der sogenannte Einleiner das ideale Einsteigermodell. Wegen seines geringen Gewichts lässt er sich leicht in die Luft befördern. Als optimal wird eine Windstärke von zwei oder drei angesehen.

Spannender ist ein Lenkdrachen, der mindestens an zwei Leinen gesteuert werden kann. Echte Könner jonglieren sogar mit bis zu acht Schnüren, um Loopings oder Schrauben zu fliegen. Ein Lenkdrache eignet sich bei höheren Windstärken im Bereich von etwa fünf oder sechs, ist stabil und schnell. Das erfordert Kraft und Geschick – daher sollten Kinder in der Regel mindestens acht Jahre alt sein und nur gemeinsam mit den Eltern üben. Tipp: Modelle mit dem Zusatz „UL“ für Ultraleichtgewicht neigen dazu, schneller abzustürzen und sind daher eher etwas für Profis.

Darauf müssen Drachen-Piloten achten

Prinzipiell darf man Drachen in Deutschland überall steigen lassen. Eigentlich. Denn in Wahrheit gibt es eine ganze Reihe von verbotenen Zonen – Naturschutzgebiete gehören dazu. Besonders begehrt sind weitläufige Wiesen und abgeerntete Felder. Wer allerdings über einen frisch bestellten Acker flitzt, macht sich beim Bauern unbeliebt. Und ist die Fläche umzäunt, hat der Eigentümer ohnehin klargestellt, dass er keine ungebetenen Gäste auf seinem Grund und Boden wünscht.

An Flughäfen und Segelflugplätzen gilt: Drei Kilometer Abstand halten. Auch in der Nähe von Bahnlinien haben Drachen nichts zu suchen. Die Luftverkehrsordnung schreibt 600 Meter Mindestabstand vor. Das Gleiche gilt für Autobahnen, viel befahrene Straßen, Strommasten und Überlandleitungen. Verfängt sich der Drache zum Beispiel in einer Leitung, kann es für den Menschen am anderen Ende der Schnur nicht nur lebensgefährlich, sondern auch teuer werden. Denn lässt ein Bahnmitarbeiter von der Notfallstelle den Strom abstellen, drohen nicht zu knappe Schadensersatzansprüche. Wichtig: Auf keinen Fall sollte man versuchen, den Drachen selbst zu befreien. Sofort loslassen und die Polizei alarmieren.

Beitragsbild: ©JenkoAtaman – stock.adobe.com

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