„Angaben nicht immer korrekt“

VERBRAUCHERSCHUTZ. Wenn in der lila Schokolade nicht mehr 100, sondern 85 Gramm sind, müsste der Handel auch die Grundpreisangabe am Regal ändern. Laut Verbraucherschützern ist das nicht immer der Fall.

Im Februar 2024 senkte ein Hersteller einer beliebten Eissorte die Füllmenge der Verpackungen von 900 Milliliter auf 825 Milliliter. Günstiger machte er die Packung nicht. „Das ist ein unter Herstellern verbreiteter Trick“, sagt Antonia Brandstädter von der Verbraucherzentrale NRW. „Solche versteckten Preissteigerungen sind mittlerweile zu einem Dauerärgernis beim täglichen Einkauf geworden.“ Denn Verbraucher bekommen so nicht nur weniger Inhalt bei gleichem Preis, für einen direkten Preisvergleich im Supermarkt muss man schon ordentlich kopfrechnen können oder den Rechner auf dem Handy bemühen.

Eigentlich sind dafür die Grundpreisangaben am Regal gedacht. Hier wird für einen einfachen Vergleich der Kilo-, Liter- oder auch 100-Gramm-Preis genannt. Diese Angaben sind mit wenigen Ausnahmen verpflichtend. Aber: Die Verbraucherzentrale NRW hat bei Stichproben in 19 Märkten festgestellt, dass zwar Packungsgröße und Produktpreis verändert wurden, nicht aber die Grundpreisangabe.

„Verbraucherbeschwerden zeigen regelmäßig, dass die gesetzliche Vorgabe leider nicht durchgängig umgesetzt wird. In der Praxis fehlen die Grundpreise mitunter an den Regalen vollständig oder werden so klein gedruckt, dass sie nur schwer lesbar sind“, kritisiert Brandstädter. Die Verbraucherzentrale NRW hat selbst in den
19 Märkten Grundpreisangaben von insgesamt 86 Produkten geprüft. Im Fall der Eismarke war in rund der Hälfte der Märkte die Grundpreisauszeichnung falsch.

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