Der „Kümmerer“ aus Paffrath
Josef Willnecker ist seit 15 Jahren stellvertretender Bürgermeister. Von 1995 an sitzt der CDU-Mann und Senatspräsident der KG Alt Paffrath ununterbrochen für Paffrath im Stadtrat.
29. November 2023 | GL KOMPAKT
RECHTSTIPP. Es ist wieder so weit, der Winter steht vor der Tür und erneut stellt sich die Frage – Winterreifen ja oder nein?
Alle kennen den Merksatz: „von O bis O“, gemeint ist von Oktober bis Ostern als Eselsbrücke für den Zeitraum zum Reifenwechsel. Ist ein solcher Reifenwechsel überhaupt notwendig und gibt es eine Winterreifenpflicht?
Fest steht, dass eine nicht ausreichende Bereifung jedenfalls bei winterlichen Straßenverhältnissen Auswirkungen auf die Kfz Versicherung haben kann. Dies ist gerade dann der Fall, wenn der Wintereinbruch nicht überraschend kam, sondern mit diesem zumindest seit einigen Tagen zu rechnen war. In diesem Falle hatte man Gelegenheit, sich auf die Verkehrsverhältnisse einzustellen.
Wenn Sie aufgrund einer für Winterverhältnisse ungeeigneten Bereifung einen Verkehrsunfall verursacht haben, zahlt Ihre Kraftfahrthaftpflichtversicherung dennoch die Ansprüche des Unfallgegners. Dieser geht also nicht „leer“ aus. Eine mangelhafte Bereifung stellt jedoch eine Vertragsverletzung Ihres Kfz Versicherungsvertrages dar, weshalb Ihre Versicherung bei Ihnen im Nachgang Regress bis zu einem Betrag von 5.000 Euro nehmen könnte. Sollten Sie aufgrund dieses Unfalls Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen wollen, bestünde die Möglichkeit, dass diese aufgrund der Vertragsverletzung Ihre Ansprüche kürzt oder gar nicht leistet. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die fehlerhafte Bereifung für den Verkehrsunfall mitverantwortlich ist und sich dieser gegebenenfalls nicht zugetragen hätte, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet gewesen wäre.
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, welchen Sie grundsätzlich nicht verursacht haben, kann Ihnen gegebenenfalls eine Mithaftung angelastet werden, wenn der Unfall mit Winterbereifung vermeidbar gewesen wäre.
Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht im Zeitraum von Oktober bis Ostern zwar nicht, jedoch müssen Sie gemäß der StVO mit einer geeigneten und den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonst kann ein Bußgeld und eine Eintragung in Flensburg die Folge sein.
Achten Sie beim Winterreifenkauf oder beim Kauf von Ganzjahresreifen auf den sogenannten Geschwindigkeitsindex. Die Höchstgeschwindigkeit, welche mit den montierten Reifen gefahren werden darf, entspricht häufig nicht gleichzeitig der Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs. Im schlimmsten Fall kann sich die Karkasse des Reifens so stark erhitzen, dass der Reifen platzt. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der Reifen auch mit dem sog. „Alpine“- Symbol gekennzeichnet ist.
Kommen Sie gut durch den Winter, ich wünsche Ihnen eine gute und sichere Fahrt.
Josef Willnecker ist seit 15 Jahren stellvertretender Bürgermeister. Von 1995 an sitzt der CDU-Mann und Senatspräsident der KG Alt Paffrath ununterbrochen für Paffrath im Stadtrat.
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