IMMOBILIENTIPP
Das Grundbuch
29. November 2023 | GL KOMPAKT

Wenn man eine Immobilie erwerben möchte, dann gehört das Grundbuch zu den wichtigsten Dokumenten. Bei berechtigtem Interesse erhält man einen Grundbuchauszug des betreffenden Grundstücks. Er steht grundsätzlich dem Eigentümer zu. Er kann aber auch, mit dem Einverständnis beziehungsweise der Vollmacht des Eigentümers, vom Makler oder einem Kaufinteressenten
eingesehen werden.
Doch was steht im Grundbuch beziehungsweise dem Grundbuchauszug?
Das Grundbuch ist ein offenes Register, welches von den Amtsgerichten für die in Ihrem Bezirk gelegenen Grundstücke geführt wird. Das Grundbuch dient der Offenlegung von Eigentumsverhältnissen sowie der Aufzeichnung von den Rechten an dem Grundstück. Ebenso werden im Grundbuch die Belastungen eines Grundstücks aufgeführt. Aufgeteilt ist das Grundbuch in ein Deckblatt, ein Bestandsverzeichnis und in die drei Abteilungen.
Für einen Kaufinteressenten ist Abteilung 2 von größtem Interesse. In Abteilung 2 kann man nämlich erkennen, ob und wenn ja, welche Beschränkungen des Grundstücks eingetragen sind. Hierzu gehören die Dienstbarkeiten, der Nießbrauch, das Leitungsrecht, das Wohnrecht, die Reallast und das Vorkaufsrecht an einem Grundstück.
Natürlich hat nicht jedes Grundstück ein solches Recht eingetragen, dennoch muss man als zukünftiger Eigentümer genau prüfen, welche Eintragungen vorliegen. Nur so kann man feststellen, ob man das Grundstück trotz eines solchen Rechts kaufen möchte.
Man kann dem Grundbuchauszug auch entnehmen, ob dem Grundstück ein Erbbaupachtvertrag zugrunde liegt. Man spricht dann von einem Erbbaugrundbuch.
Die dritte Abteilung zeigt die Grundpfandrechte des Grundstücks auf.
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