STEUERTIPP
Jahreswechsel 2024
28. Oktober 2023 | GL KOMPAKT
STEUERTIPP. Das ändert sich für Sie in 2024:
Ein neues Jahr bricht an und mit jedem Jahreswechsel stehen auch steuerliche Änderungen an. Dies soll sich für Sie im Jahr 2024 ändern (Folgende Punkte sind zum Teil im „Wachstumschancengesetz“ vorgesehen, welches sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befindet):
Beim Grundfreibetrag
Bei dem Grundfreibetrag handelt es sich um einen Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt. Im Prinzip soll hierdurch gewährleistet werden, dass ein bestimmtes Existenzminimum steuerlich unangetastet bleibt.
Im Jahr 2024 soll dieser Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben werden. Für Ehegatten erhöht sich dieser Betrag entsprechend auf 23.208 Euro. An dieser Stelle steht aktuell sogar eine weitere Erhöhung der Beträge für 2024 im Raum.
Beim Kinderfreibetrag/Kindergeld
Der Kinderfreibetrag erhöht sich je Elternteil im Jahr 2024 um 180 Euro auf 3.192 Euro. Der neben dem Kinderfreibetrag gewährte Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.464 Euro je Elternteil.
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 unverändert für jedes Kind 250 Euro.
Bei Abschreibungen
Die GWG-Grenze soll von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden.
Die Wertobergrenze für den Sammelposten soll auf 5.000 Euro angehoben und der Abschreibungszeitraum auf drei Jahre verkürzt werden.
Die Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG soll auf 50 Prozent erhöht werden.
Bei Frei- und Pauschbeträgen
Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sollen auf 15 Euro beziehungsweise 30 Euro erhöht werden.
Der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen soll von derzeit 110 Euro auf 150 Euro erhöht werden.
Die Freigrenze bezüglich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner soll von bisher 35 Euro auf 50 Euro erhöht werden.
Die bisher für private Veräußerungsgeschäfte geltende Freigrenze von 600 Euro soll auf 1.000 Euro erhöht werden.
Hinweis: Die vorgenannten Punkte sind lediglich ein Auszug von vielen geplanten Änderungen.
Dennis Bickenbach B. A.
Steuerberater
Servos Winter & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Odenthaler Straße 213 – 215
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 933030
www.servos-winter.de
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