Qualität ohne Kompromisse
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08. September 2023 | GL KOMPAKT
Vereinfachte Beschlussfassung in Zeiten der Pandemie
Beschlussfassungen sind für Eigentümergemeinschaften elementar wichtig, sei es der Beschluss über die Hausgeldabrechnung, welcher gewährleistet, dass Guthaben ausgezahlt werden können oder der Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan, welcher die Vorauszahlungen der einzelnen Eigentümer für das kommende Wirtschaftsjahr festlegt. Diese und noch andere wichtige Themen werden üblicherweise bei einer Eigentümerversammlung besprochen.
Da sich die Einberufung einer Eigentümerversammlung besonders zu Zeiten einer Pandemie schwierig gestaltet, können andere Instrumente zur Beschlussfassung genutzt werden, wie zum Beispiel die Beschlussfassung über einen Umlaufbeschluss.
Beim Umlaufbeschluss spricht man auch vom schriftlichen Beschluss. In § 23 Abs. 3 WEG heißt es: „Auch ohne Versammlung ist ein Beschluss gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss schriftlich erklären.“
Das heißt, dass auch ohne Eigentümerversammlung ebenfalls ein wirksamer Beschluss herbeigeführt werden kann. Grundvoraussetzung hierzu ist jedoch, dass alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu dem entsprechenden Beschlussantrag schriftlich erklären. Dementsprechend ist das Umlaufverfahren insbesondere für kleinere WEGs, in denen Einigkeit herrscht, sehr attraktiv. So kann man sich den formalen Akt einer Eigentümerversammlung sparen und schnell wichtige Beschlüsse fassen. Es ist jedoch zu beachten, dass sobald eine Person anderer Meinung ist – oder Streit unter den Eigentümern herrscht – das Umlaufverfahren zum Scheitern verurteilt ist. Dies liegt daran, dass – wie erwähnt – eine ausbleibende Unterschrift dazu führt, dass ein Umlaufbeschluss nicht gefasst werden kann. Dann wird die Einberufung einer Eigentümerversammlung erforderlich.
Ein solcher Beschluss gehört ebenfalls in die Beschlusssammlung. Wird ein Umlaufbeschluss nicht verkündet, handelt es sich um einen Nichtbeschluss. Er ist damit bedeutungslos.
Bei Fragen zur Wohnungsverwaltung bzw. Themen rund um die Immobilie stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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