BERGISCHE TALSPERREN: Die Talsperren im Bergischen nutzen Agger- und Wupperverband zur Wasserversorgung. Trotzdem gibt es an manchen ausgewiesene Badestellen – Schwimmen ist hier auf eigene Gefahr erlaubt.
Bis zu 1.000 Euro Bußgeld müssen Badende am Fühlinger See in Köln zahlen, wenn sie an der falschen Stelle ins Wasser gehen. Erlaubt ist das Schwimmen dort nur am privat geführten Blackfoot Beach. Wie sieht es aber an den Stauseen im Bergischen aus?
Die Stauseen von Wupperverband und Aggerverband dienen in erster Linie zur Wasserversorgung. Die Große Dhünntalsperre des Wupperverbandes zwischen Kürten und Wermelskirchen zum Beispiel ist eine reine Trinkwassertalsperre. Hier ist Baden strengstens verboten. Sogar große Teile der Uferlandschaft dürfen nicht betreten werden. An der Aggertalsperre bei Gummersbach erlaubt der Aggerverband jedoch viele Freizeitnutzungen. Es gibt einen Segelverein, einen Jugendzeltplatz und einen Campingplatz mit Bootsverleih. Baden ist allerdings auch hier nur an zwei gekennzeichneten Stellen erlaubt: am Brucher Strandbad der Stadtwerke Gummersbach und an den Campingplätzen.
Auch der Wupperverband betreibt Stauseen, an denen Baden erlaubt ist: die Wuppertalsperre bei Remscheid, die Bever-Talsperre (Hückeswagen), den Brucher Stausee und die Lingesetalsperre (beide Marienheide). Dort kann man an ausgewiesenen Stellen ins kühle Nass und kann sich auch darauf verlassen, dass das Baden relativ ungefährlich ist: „An diesen offiziellen Badestellen gibt es Beprobungen des Gesundheitsamtes“, sagt Susanne Fischer vom Wupperverband. „Dort wird einmal im Monat die Wasserqualität untersucht, außerdem sind sie mit Bojen gekennzeichnet, sodass Sie in dem Bereich schwimmen können, wo es sinnvoll und nicht gefährlich ist. Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass auch an den ausgewiesenen Stellen das Baden auf eigene Gefahr ist.“
Mit hohen Bußgeldern wie am Fühlinger See muss man an den bergischen Stauseen nicht rechnen, wenn man abseits der erwünschten Badestellen schwimmen geht. „Da sind wir fast machtlos“, sagt Alexandra Lichtenstein vom Aggerverband. Allerdings kann der Wasserspaß hier schon mal gefährlich werden. „Man muss bedenken, dass Talsperren große Gewässer sind“, erklärt Fischer. „Es gibt große Temperaturunterschiede zwischen Wasseroberfläche und tieferen Stellen.“ Das kann zum Beispiel zu Kreislauf- und Herzproblemen führen und auch die Beschaffenheit des Untergrunds ist hier nicht immer ungefährlich. Anders an den offiziellen Badestellen: „Die werden von Tauchern untersucht, das können wir aber nur an diesen Stellen leisten“, so Fischer.
Mit Bußgeldern muss allerdings jemand rechnen, der sich am Ufer oder am Strand nicht korrekt verhält. Die Bereiche werden zum Beispiel an der Bever auch vom Ordnungsamt im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen Wupperverband und Kommunen kontrolliert. Fischer: „Da geht es darum, die Menschen am Ufer zu sensibilisieren, dass da nicht gegrillt oder gecampt wird.“ Vor allem Wiederholungstäter dürfen sich hier auf ein „Knöllchen“ freuen.
Hier ist Badespaß (an dafür ausgewiesenen Stellen) erlaubt:
- Aggertalsperre
- Wuppertalsperre
- Bever-Talsperre
- Brucher Stausee (Bild oben)
- Lingesetalsperre
Beitragsbild: © Björn Wylezich – stock.adobe.com