GENOSSENSCHAFTSBANKEN: Volksbanken und Raiffeisenbanken haben im deutschen Bankensystem eine Sonderrolle. Sie sind Genossenschaftsbanken, sind demokratisch organisiert und gehören ihren Mitgliedern.
Genossenschaft? Klingt irgendwie wie ein Begriff aus dem vorletzten Jahrhundert und das ist im Bankenwesen auch nicht ganz falsch. Genossenschaftsbanken entstanden vor rund 150 Jahren als Selbsthilfeeinrichtungen mittelständischer Landwirte und Unternehmer. Doch sind sie bis heute sehr beliebt und gerade in Krisenzeiten wie diesen aktueller denn je.
In der Region sind mehrere Finanzinstitute nach dem Genossenschaftsprinzip organisiert. Man erkennt das am Namen. Hinter dem Unternehmensnamen steht ein eG und das steht für eingetragene Genossenschaft.
Was aber genau heißt das? Genossenschaften gehören ihren Anteilseignern – den Genossenschaftsmitgliedern. Bei Volks- und Raiffeisenbanken kann man also mehr sein, als „nur“ Bankkunde. Mitglieder erfahren mehr, haben häufig Zugang zu besonderen Leistungen und können die Geschäftspolitik „ihrer“ Bank mitbestimmen. Die Mitgliedschaft kostet nichts, aber mit dem Beitritt zu einer Genossenschaftsbank verpflichten sich die Mitglieder, sich mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen an der Genossenschaftsbank zu beteiligen. Wie hoch diese Geschäftsanteile sind, ist in der Satzung der Bank festgeschrieben.
Mit den Geschäftsanteilen partizipieren die Mitglieder auch am Erfolg der Bank. Abhängig vom Jahresüberschuss zahlt die Genossenschaftsbank ihren Mitgliedern eine Dividende – ähnlich wie es Aktiengesellschaften tun. Eine weitere Parallele zur AG ist, dass die Mitglieder mitbestimmen können. Hat eine Genossenschaft mehr als 1.500 Mitglieder, geben diese ihr Mitbestimmungsrecht an von ihnen gewählte Vertreter ab. Die kommen in der Vertreterversammlung zusammen und beschließen zum Beispiel, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll, wie hoch die Dividende ausfällt und sie können über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand entscheiden.
Wer Mitglied bei einer Volks- oder Raiffeisenbank werden will, muss vom Vorstand zugelassen werden, den entsprechenden Geschäftsanteil zahlen und erhält eine Anteilsschein. Anders als bei AGs hat jedes Mitglied zum Beispiel bei der Vertreterwahl nur eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile erworben wurden.
814 Genossenschaftsbanken mit 18,4 Millionen Mitgliedern gab es Ende 2020 in Deutschland – insgesamt mit einer Bilanzsumme von 1.100 Milliarden Euro. Neben den Volks- und Raiffeisenbanken zählen auch die Sparda-Banken, die PSD Banken, die Kirchenbanken und Sonderinstitute wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zu den Genossenschaftsbanken. Die Tradition der engen Verbundenheit mit dem Mittelstand ist bis heute spürbar. Außerdem engagieren sich die meisten dieser Banken sozial und kulturell in der Region.
Beitragsbild: Christopher Arlinghaus