KOMMUNALPOLITIK. Spätestens Mitte des letzten Jahres war klar: Kindergärten sollen beitragsfrei werden. Schrittweise will man sich in Bergisch Gladbach diesem Ziel nähern. Nun ist der zweite Schritt getan: Geänderte Einkommensbegriffe sollen für mehr Beitragsgerechtigkeit sorgen.
In einem ersten Step waren zunächst Einkommensgruppen bis zu einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro von der Beitragszahlung befreit worden. Diese Regelung trat bereits im August des letzten Jahres in Kraft. Nun sollen mittels einer neuen Elternbeitragstabelle auch höhere Einkommensstufen – über 130.000 Euro – im Gegensatz zur aktuellen Berechnung nochmals gesplittet werden. In der Begründung zum Beschlussvorschlag heißt es: „Die Staffelung soll zunächst in Zehntausender-Schritten bis zur Einkommensstufe bis 160.000 Euro erfolgen. Danach wird in jeweils Zwanzigtausender-Schritten bis 180.000 Euro und bis 200.000 Euro gestaffelt. Die letzte Einkommensstufe über 200.000 Euro wird als höchste Einstufungsgrundlage dienen, sofern das zu versteuernde Einkommen über 200.000 Euro pro Jahr liegt (analog der bisherigen Einkommensstufe über 130.000 Euro).“
Zurzeit befinden sich knapp elf Prozent der Eltern von Kita-Kindern über 130.000 Euro. Dieser prozentuale Anteil entspricht aktuell – ohne die Zugrundelegung des zu versteuernden Einkommens – monatlichen Elternbeiträgen in Höhe von knapp 134.000 Euro. Die Höhe der Elternbeiträge steht aber im Zusammenhang mit den Betriebskosten. Gerichtsurteile weisen darauf hin, dass „die Einnahmen durch die Elternbeiträge die Ausgaben für die Betriebskosten nicht übersteigen dürfen“. Die Beiträge sind schwierig zu berechnen, da in unterschiedlichen Altersgruppen unterschiedliche Betriebskosten wegen unterschiedlicher Gruppenformen entstehen können. Für manche Eltern bedeutet die Neueingruppierung aber auch die Pflicht zum Einkommensnachweis. Bisher mussten Eltern, die Einkünfte über 130.000 Euro im Jahr erzielten, keine Nachweise zur Einkommensüberprüfung einreichen. Auch künftig sollen keine Nachweise erbracht werden, wenn Eltern Einkünfte der höchsten Einkommensstufe – dann über 200.000 Euro – erzielen.
Der Wegfall der Beitragszahlungen der Einkommensgruppen sowie die Neuregelung der Einkommensgruppen und der geänderte Einkommensbegriff werden insgesamt zu rund 2,7 Millionen Mindereinnahmen führen. Die Gegenfinanzierung ist durch die Erhöhung der Grundsteuer B um insgesamt 161 Punkte (davon 61 zum Ausgleich dieser Finanzlücke) gesichert. Man mache es so den Eltern einfacher, ihre Kinder in die Kitas zu schicken, so Dr. Friedrich Bacmeister von den Grünen. Es sei ein Ausdruck des Sozialen, Familien, die mehr leisten können, mehr zu belasten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ein kostenfreier Besuch von Kindertagesstätten derzeit wegen der hohen Unterdeckung des Bergisch Gladbacher Stadtsäckels nicht möglich ist.
Die elterliche Belastung beginnt im unteren Bereich bei 40 Euro monatlich und endet in der höchsten Stufe bei 720 Euro monatlich. Der Rat sprach sich mehrheitlich für die Neuordnung der Elternbeiträge aus.