Anzeige
Ragas Dachdeckermeisterbetrieb. Durch regelmäßige Dachinspektionen können teure Reparaturen und Sanierungen verhindert oder zumindest in die ferne Zukunft geschoben werden. Arbeiten auf dem Dach dürfen ab einer Absturzhöhe von zwei Metern zum Schutz des Personals aber nur mit einer Absturzsicherung durchgeführt werden.
Der Dachdecker wird in der Regel gerufen, wenn Feuchtigkeitseintritte oder Schimmelbildung im Haus festgestellt wurden. Oftmals liegt die Ursache für den Feuchtigkeitseintritt bereits länger vor und kann vielfach nur durch eine teure Reparatur oder gar eine Komplettsanierung behoben werden.
Im Rahmen regelmäßiger Inspektionen können Dächer sowie Rinnen und Abläufe gereinigt und kleine Schäden und Undichtigkeiten frühzeitig erkannt und behoben werden. So kann man effektiv Sturm- und Feuchtigkeitsschäden vorbeugen. Denn das Dach ist über das gesamte Jahr den immer extremer werdenden Umwelteinflüssen, wie Sturm, Regen, Frost und Schnee in Verbindung mit Erschütterungen und Bewegungen des Baukörpers ausgesetzt, die mit der Zeit zwangsläufig zu kleinen Schäden führen können. Eine frühzeitige Erkennung dieser Schäden an Dachfläche und Entwässerung, aber auch Anschlüssen, Durchdringungen und Einbauteilen kann sehr viel Geld sparen. Und auch Versicherungen fordern oftmals entsprechende Nachweise für erfolgte Inspektionen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Insbesondere bei Verhinderung von Personenschäden bis hin zum Tod durch herabfallende Dachteile kann sich die Dachinspektion mehr als bezahlt machen.
Um den beauftragten Dachdeckern für die Ausführung der Inspektion, aber auch aller anderen notwendigen Arbeiten am Dach, den größtmöglichen Schutz zu bieten, ist ab einer Höhe von zwei Metern die Montage einer Absturzsicherung vorgeschrieben. Wenn keine kollektiven Schutzeinrichtungen, wie zum Beispiel Geländer, Durchsturzgitter, etc., vorhanden sind, müssen entsprechende Absturzsicherungen montiert werden.
Neben der fachgerechten Montage ist auch eine detaillierte Dokumentation des Einbaus unabdingbar. Denn nur so kann die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Absturzsicherung durch einen Sachkundigen ordnungsgemäß erfolgen. Wichtig: Für das Vorhalten und regelmäßige Überprüfen der Absturzsicherung ist der Bauherr beziehungsweise Eigentümer verantwortlich.
Die Ragas Dachdeckermeisterbetrieb GmbH hat in den letzten Jahren unter anderem den Bereich Reparaturen und Inspektionen von Dächern weiter ausgebaut und führt mittlerweile als Sachkundiger auch die Überprüfung von Absturzsicherungen durch.
Die fachgerechte Montage von Absturzsicherungen inklusive detaillierter Dokumentationen wurde auch schon in der Vergangenheit im Rahmen der Dachsanierungen ausgeführt.
Ragas Dachdeckermeisterbetrieb GmbH
Friedrich-Naumann-Straße 3
51145 Köln
Telefon: 02203 20272-0
E-Mail: info@ragas-gmbh.de
www.ragas-gmbh.com