BAUM- UND GARTENPFLEGE: Die Gartenpflege ist unter Berücksichtigung des Vogelschutzes auch von März bis Oktober erlaubt. Wichtig: Baumfällungen sind das ganze Jahr über mit der Stadt abzusprechen.
Ab dem 1. März ist es durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt: Nur noch kleinere Pflegemaßnahmen und geringer Rückschnitt an Gehölzen aller Art sind erlaubt. „Die ganz normale Hecken- und Baumpflege ist das ganze Jahr über möglich“, sagt der Bergisch Gladbacher Garten- und Landschaftsbauer Siegfried Kahn. Er ist einer der lokalen Spezialisten, wenn es um die Baum- und Gartenpflege geht.
Die drei heißen und trockenen Sommer 2018, 2019 und 2020 sowie häufige Sturmschäden haben nicht nur die Wälder sichtbar geschädigt. Auch viele liebevoll gehegte und gepflegte Gärten haben teilweise große Schäden an Bäumen und Sträuchern zu beklagen. Dabei ist auch viel von dem Grün verloren gegangen, das oft über Jahrzehnte zu großen Bäumen und Büschen herangewachsen war. Das Grün diente nicht nur zum Unterschlupf für Vögel und andere Tiere, sondern oft auch als Sonnenschutz, als Sichtschutz zu benachbarten Häusern und Terrassen. Viele Gartenliebhaber müssen daher wieder neu anpflanzen. „Das kann schon länger dauern, bis man wieder einen stattlichen Bewuchs als Ersatz in den Lücken der Grünoasen stehen hat“, weiß Kahn aus seiner langjährigen Erfahrung.
Bei der Gartenpflege ist besonders zu beachten, dass man mittlerweile nicht mehr einen Baum ohne städtische Genehmigung fällen darf. Im September 2020 beschloss der Rat der Stadt Bergisch Gladbach eine Baumschutzsatzung, die einen Monat später in Kraft trat. Kahn hält die Einführung der Satzung für sinnvoll: „Es ist gut, dass es da eine Bremse gibt“. Laut Kahn bestellen ohnehin viele Gartenbesitzer nicht gleich den nächstbesten „Kettensägenmann“, sondern lassen sich stattdessen von Fachleuten beraten, die auch das nötige Gespür für die Natur und dessen Erhalt mitbringen.
Für das Team S. Kahn, die mit Kletterspezialisten oder einem Hubsteiger ans Werk gehen, ist trotzdem noch genug zu tun. Das Team ist nach Sturmschäden an Bäumen im Einsatz, oft müssen auch übergroße Bäume, die zu nah an Gebäuden stehen, beschnitten oder sogar gefällt werden, da von ihnen eine Gefahr ausgeht. Wurzeln können Fundamente beschädigen und Versorgungsleitungen beeinträchtigen. Zu hohe Beschattung wäre ein Grund für einen stärkeren Rückschnitt, der dann ebenfalls genehmigungspflichtig ist.
Hier kann man sich die Baumschutzsatzung
der Stadt Bergisch Gladbach downloaden:
www.bergischgladbach.de/baeume-und-
baumschutzsatzung.aspx