FÜHRERSCHEIN. Erst von grau zu rosa und nun von Papier zu Plastik. Der alte Lappen ist Geschichte. Ab sofort müssen Führerscheine gegen fälschungssichere Karten umgetauscht werden. Wie sind die Fristen?
Lange Zeit war der Führerschein das einzige amtliche Dokument, das man mit 18 fürs Leben bekam. Doch bis 2033 müssen sämtliche „Lappen“, die vor 2013 ausgestellt wurden, bei der Stadtverwaltung gegen solche im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Grund ist eine Richtlinie der EU.
Was braucht man dafür? Den Personalausweis, ein biometrisches Passbild, den alten Führerschein und eine Karteikartenabschrift der Behörde, die ihn ursprünglich ausgestellt hat (falls es nicht die Behörde des aktuellen Wohnsitzes war). Sie kann per Post oder online beantragt werden und wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Deshalb gelten unterschiedliche Fristen, die sich bei Inhabern von vor 1998 ausgestellten Führerscheinen nach dem Geburtsjahr richten.
Die Jahrgänge 1953 bis 1958 waren schon im Januar fällig. Wer jetzt weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Knöllchen von zehn Euro. Bis 1964 Geborene haben noch bis 2023 Zeit, bis 1970 Geborene bis 2024, alle Jüngeren bis 2025. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Für ab 1999 ausgestellte Dokumente ist das Ausstellungsjahr der Knackpunkt: Bis 2001 ausgestellte Führerscheine müssen bis Januar 2026 umgetauscht werden, bis 2004 ausgestellte bis 2027, bis 2007 ausgestellte bis 2028. Für die Folgejahre verlängert sich die Frist je um ein Jahr. Noch 15 Jahren muss wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.